Maschinen und Anlagenprüfung

Maschinen- und Anlagen-Prüfung.

Die Prüfung von Maschinen, Anlagen und Geräten ist nicht nur durch die DGUV (Deutsche gesetzliche Unfallversicherung) Vorschrift 3 und der BetrSichV (Betriebssicherheitsverordnung) in regelmäßigen Abständen verpflichtend, sondern dient vor allem der Sicherheit der Anwender.
Durch regelmäßiges Prüfen ihrer Geräte und Anlagen ist es möglich, rechtzeitig Verschleißstellen ausfindig zu machen und dadurch ebenso die Ausfallzeit deutlich zu reduzieren!
Nicht unerheblich ist auch die Haftungsfrage im Falle eines Falles. Betreiber / Unternehmer sind dazu verpflichtet, elektrische Betriebsmittel und Anlagen innerhalb der geforderten Prüffristen zu prüfen und dies zu dokumentieren. Wird dieser Pflicht nicht nachgekommen, so entfällt der Versicherungsschutz und Betreiber / Unternehmer bzw. die Verantwortliche Person kann strafrechtliche Konsequenzen davontragen, unabhängig von unkalkulierbaren Kosten für ihren Betrieb.
Dank langjähriger Erfahrung beim Prüfen von Geräten und Anlagen sind wir in der Lage, ortsfeste Anlagen und ortveränderliche Geräte nach aktueller Norm zu prüfen und zu beurteilen.
Um höchste Qualität und aktuelle Fachkenntnisse sicher zu stellen, werden unsere Mitarbeiter stetig auf den neusten Stand gebracht und nehmen regelmäßig an Seminaren außer Haus teil.
So kann nicht nur ein Höchstmaß an Sicherheit für Betreiber und Anwender erreicht werden, sondern es findet auch regelmäßig ein gesunder Erfahrungsaustausch in Fachkreisen statt.

Wir prüfen insbesondere nach folgenden Normen
DIN VDE 0701 Prüfung von ortsveränderlichen Geräten nach Instandsetzung
DIN VDE 0702 Prüfung von ortsveränderlichen Geräten – Wiederholungsprüfung
DIN VDE 0105-100 Prüfung von elektrischen Anlagen – Wiederholungsprüfung
DIN VDE 0100-600 Prüfung von elektrischen Anlagen nach Neuerstellung (Erstprüfung)
DIN VDE 0113 – 1 Prüfung von elektrischen Maschinen und Ausrüstungen (EN 60404-1)
DIN VDE 0544 – 4 Prüfung von Lichtbogen Schweißanlagen / Schweißgeräten